Erklärung zur Barrierefreiheit:
Informationen in Leichter Sprache
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Öffentliche Stellen haben diesen Text:
Öffentliche Stellen arbeiten für
ein Bundesland oder für die Bundesregierung.
Sie bekommen Geld vom Staat.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Warum gibt es die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Alle Menschen sollen Internet-Seiten und Apps
gut nutzen können.
Deshalb sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
Das heißt:
Es soll keine Hindernisse geben.
Zum Beispiel für:
In Deutschland ist es seit dem 23. September 2020 so:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit:
Das steht in einer Richtlinie von der Europäischen Union.
Das Land Rheinland-Pfalz muss sich an diese Richtlinie halten.
Deshalb gibt es:
Diese Internet-Seite ist von der
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz.
Die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
ist eine öffentliche Stelle.
Deshalb gibt es auf dieser Internet-Seite
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internet-Seite:
www.kulturerleben.rlp.de
Die Internet-Seite ist von der
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit
wurde am 23. September 2020 geschrieben.
Die Internet-Seite wurde auf Barrierefreiheit geprüft.
Grundlage für die Prüfung waren die Vorgaben:
Welche Barrieren gibt es auf dieser Internet-Seite?
Einige Teile der Internet-Seite sind nicht barrierefrei:
Diese Barrieren soll es aber bald nicht mehr geben.
Die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
kümmert sich darum.
An einigen Stellen auf der Internet-Seite werden
die Vorgaben von der BITV-RP nicht eingehalten:
Die Vorgaben in der BITV-RP gelten nur für:
Viele Videos und PDF-Dokumente
wurden aber vorher veröffentlicht.
Für diese Videos und PDF-Dokumente
gelten die Vorgaben der BITV-RP nicht.
Auch für Live-Videos gelten die Vorgaben der BITV-RP nicht.
Abbau von Barrieren: Ausnahmen
Öffentliche Stellen müssen sich an die Vorgaben halten.
Aber es gibt Ausnahmen.
Dann muss die öffentliche Stelle die Barriere nicht abbauen.
So steht es im
Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen.
Ausnahmen auf dieser Internet-Seite
Auf dieser Internet-Seite gibt es Videos.
Die Videos wurden auf einer Video-Plattform veröffentlicht.
Die Video-Plattform heißt: YouTube.
Für diese Videos gibt es keine Audio-Beschreibungen.
Audio-Beschreibungen sind
eine Hilfe für Menschen mit Sehbehinderung.
In einer Audio-Beschreibung wird erzählt,
was in dem Video passiert.
Wir haben für die Videos keine Audio-Beschreibungen.
Aber wir kümmern uns darum,
dass es diese Informationen bald als Text gibt.
Probleme mit der Internet-Seite melden
Haben Sie Probleme mit dieser Internet-Seite?
Oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit?
Durchsetzungsstelle beim MASTD Rheinland-Pfalz
MASTD ist kurz für:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
des Landes Rheinland-Pfalz.
Haben Sie uns ein Problem mit der Internet-Seite gemeldet?
Lösen wir das Problem nicht?
Dann hilft der
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Sein Name ist: Matthias Rösch.
Das ist die Telefon-Nummer:
06131 16 5342
Das ist die E-Mail-Adresse:
lb@mastd.rlp.de
Mehr Informationen über Matthias Rösch
gibt es auf dieser Internet-Seite.
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.