Ziel ist es, den Schutz des baukulturellen Erbes mit den Anforderungen der Energiewende zu verbinden. Bei einer Informationsveranstaltung der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) wurden Vertreterinnen und Vertreter der Unteren Denkmalschutzbehörden sowie der kirchlichen Denkmalpflege über neue Kriterien informiert, die zeigen, wie Klimaschutz und Denkmalschutz konkret miteinander vereinbar sind. Die im Rahmen der rheinland-pfälzischen Klimastrategie entwickelten Gestaltungsrichtlinien setzen auf eine denkmalverträgliche Integration von Photovoltaikanlagen.
„Es ist unser gesetzlicher Auftrag, Kulturdenkmäler als Teil unserer geschichtlichen und kulturellen Identität zu bewahren“, erklärte Dr. Heike Otto, Generaldirektorin der GDKE, im Vorfeld der Veranstaltung. „Zugleich stellt uns der Klimawandel vor enorme Herausforderungen, die alle Lebensbereiche betreffen – auch die Kulturdenkmäler. Umso mehr freut es mich, dass wir ein integratives Konzept vorstellen können, mit dem durch ein nachvollziehbares Abwägungsverfahren energetisch sinnvolle und zugleich denkmalgerechte PV-Anlagen realisiert werden können.“
Die neue Broschüre, die sich an Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer, Behörden, Planungsbüros und Handwerksbetriebe richtet, erläutert anhand klarer Regeln und anschaulicher Beispiele die Möglichkeiten und Grenzen für Photovoltaikanlagen auf Kulturdenkmälern. „Die Richtlinien gelten für die meisten Vorhaben und bieten wertvolle Entscheidungshilfen bei der Wahl des Standorts und der Gestaltung der Anlagen“, ergänzte Landeskonservator Dr.-Ing. Markus Fritz-von Preuschen. „Vor dem Hintergrund der veränderten energiepolitischen Rahmenbedingungen und des steigenden Bedarfs an Photovoltaikanlagen möchten wir eine transparente und konstruktive Genehmigungspraxis fördern.“
Die Landesregierung hatte bereits am 14. März 2023 eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die im Regelfall die Installation von Solaranlagen auf Kulturdenkmälern erlaubt und damit die Umsetzung klimaschonender und energieeffizienter Maßnahmen erleichtert. Dabei bleiben die Anforderungen des Denkmalschutzes, die in der rheinland-pfälzischen Verfassung als Staatsziel verankert sind, gewahrt. Für weitergehende Abstimmungsfragen stehen die Unteren Denkmalschutzbehörden sowie die Direktion Landesdenkmalpflege der GDKE als Ansprechpartner zur Verfügung.
Alle Informationen und die digitale Version der Broschüre finden sich hier.